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AGB & Datenschutz

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

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1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Konsumenten). Verbraucher iSd § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensgeschäfte zur Anwendung. 

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1.2. Der Fotograf schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. 

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1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. 

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1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihr zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden. 

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2. Vertragspartner, Bezeichnungen 

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2.1. Auftragnehmer für alle Rechtsgeschäfte ist PETER BUCHEGGER PHOTOGRAPHY, vertreten durch: 

Peter Buchegger, Mondseer Straße 26, E-Mail: office@peter-buchegger.com Tel. +043 650 4433192

Web: www.peter-buchegger.com, WKS 

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2.2. Der Auftraggeber wird in den nachfolgenden Bedingungen als Auftraggeber, Kunde, Verbraucher oder Vertragspartner bezeichnet. Zur einfacheren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die Auftragnehmer wird auch als Fotograf Peter Buchegger bezeichnet. 

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3. Angebot, Vertragsabschluss 

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3.1. Die Angebote des Fotografen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – unverbindlich und freibleibend. Ein durch eine Anfrage vorgemerkter Termin wird erst nach Auftrags- bestätigung verbindlich reserviert. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc. 

 

3.2. Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die schriftliche Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht 

Peter Buchegger   +43 650 4433192   office@peter-buchegger.com

ausgelöst wird. Durch die Erteilung des Auftrags akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihm mit Auftragsbestätigung bekannt werden. 

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4. Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung 

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4.1. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für den Bildaufbau und die angewendeten optisch- technischen (fotografischen) Mittel, die dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt, er verzichtet somit ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von dem Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mitteln. Nachträgliche diesbezügliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

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4.2. Von dem Fotografen genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen den Fotografen hergeleitet werden. Der Fotograf hat die digitalen Bilddateien aber jedenfalls innerhalb von 8 Wochen nach dem Fototermin zu liefern. 

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4.3. Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unberührt. 

 

4.4. Ist die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen und gerät der Fotograf in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der Vertragspartner des Fotografen nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

 

4.5. Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts (vgl. Punkt 7) und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/ Namensnennung gemäß Punkt 5.3. als erteilt. 

 

4.6. Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den privaten Verwendungszweck. Soll diese Bewilligung auf eine kommerzielle Nutzung (Werbung) oder eine Veröffentlichung in mindestens einem Medium ausgeweitet werden, muss der Vertragspartner eine Anfrage diesbezüglich an den Fotografen richten. Für diese Nutzungserweiterung gelten extra vereinbarte Bedingungen. Jedenfalls ist der Vertragspartner berechtigt, beliebige Produkte (zB Fotobücher, Prints, Wandbilder, etc.) für den privaten Gebrauch anzufertigen; eine Weitergabe an Dritte ist jedenfalls untersagt und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung des Fotografen. 

 

5. Urheberrechtliche Bestimmungen 

 

5.1. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer von dem Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 4.6.). § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung. 

 

5.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen 

Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt. 

 

5.3. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: 

© PETER BUCHEGGER PHOTOGRAPHY Auf sozialen Medien ist eine Verlinkung zum Profil des Fotografen zu setzen (z.B. Instagram @peterbucheggerphotograpy). Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

 

5.4. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem – des Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich sind.

 

5.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen. Die Produktion von Printmedien und anderen Produkten für den privaten Gebrauch gilt nicht als Veröffentlichung. 

 

5.6. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. 

 

6. Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien, Kennzeichnung Archivierung 

 

6.1. Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 4.6. besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft, sollte keine abweichende Abmachung bestehen, nur die finale Auswahl der von dem Fotografen hergestellten Bilddateien (und nicht alle am Tag des Shootings produzierten Aufnahmen). 

 

6.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien zumindest in den EXIF-Daten mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. In Einzelfällen werden die Bilddateien auch optisch mit einer Herstellerbezeichnung versehen (z.B. wenn es sich lediglich um Fotos zur Auswahl handelt). Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc.) bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien. 

 

6.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung bei jeder Art von Datenübertragung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

 

6.4. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von 3 Jahren archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. 

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7. Entgelt 

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7.1. Für die Herstellung der Lichtbilder steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) in vereinbarter Höhe zu. 

 

7.2. An- und Abreisen des Fotografen erfolgen vom Unternehmensstandort in 5303 Thalgau ausgehend. Fällige Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigen die Reisekosten die vereinbarte Höhe oder wurde dazu keine schriftliche Vereinbarung getroffen, berechnen sich die Kosten wie folgt: Fahrtkosten bis zu einer Gesamtkilometeranzahl von 60 Kilometer sind in jedem Auftrag inkludiert. Übersteigt der Weg diese Länge, wird ein Kilometergeld von 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtung werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Alternativ werden vom Auftraggeber die Anreise und ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeits-/Shootingortes zur Verfügung gestellt.  

 

7.3. Während einer Hochzeitsreportage wird vom Auftraggeber angemessene Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

 

7.4. Der Honoraranspruch des Fotografen erlischt auch dann nicht, wenn eine Verwertung der Lichtbilder unterbleibt. 

 

7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen bzw. Besprechungsaufwand. Im Falle der Hochzeitsfotografie ist aber in jedem Fall eine ausführliche (vorzugsweise persönliche) Vorbesprechung inkludiert. 

 

7.6. Bilder werden stets mit finaler Basisbearbeitung (Farben, Kontraste, Beschnitt, uvm.) ausgeliefert. Sollte eine umfangreiche Retusche gewünscht sein (z.B. Entfernung eines Tattoos), wird ein zusätzliches Entgelt dafür geschätzt und nach Beauftragung verrechnet. Eine Auslieferung unbearbeiteter Bilder und / oder der RAW-Dateien ist ausgeschlossen. 

 

7.7. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. 

 

7.8. Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet. 

 

7.9. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist der Fotograf nicht gebunden. 

 

7.10. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen. 

 

7.11. Wird eine spontane Verlängerung des Fotoshootings vor Ort gewünscht, wird diese mit dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet. Verlängerungen bei Hochzeiten sind ausschließlich in der Höhe ganzer Stunden möglich.

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8. Zahlung 

 

8.1. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Alle Rechnungen werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 

 

8.2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine Gebühr in der Höhe von € 500.- vorab zur Terminreservierung per Überweisung fällig. Mit diesem nicht rückerstattbaren Betrag erklärt der Auftraggeber die Richtigkeit der Auftragsbestätigung und versichert

final die verbindliche Auftragsvergabe. Über den Rest des Auftragswertes wird direkt nach dem Termin eine Rechnung ausgestellt (vgl. Punkt 8.1.). 

 

8.3. Der Fotograf ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. 

 

8.4. Bleibt die Zahlung aus, erhält der Auftraggeber eine Zahlungserinnerung. Bleibt auch danach die Zahlung aus, folgt nach insgesamt 30 Tagen eine Mahnung. Sollte es zu einer Mahnung kommt werden dem Honorar Verzugszinsen angerechnet. Diese Verzugszinsen belaufen sich auf 10 % p.a. des vereinbarten Honorars. Mahnspesen, die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention und alle weiteren Schäden (z.B. Kosten von Inkassobüros) gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

8.5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen den Fotografen nur dann berechtigt, wenn dieser zahlungsunfähig ist und die Forderung des Vertragspartners in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von dem Fotografen anerkannt wurde. 

 

8.6. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. 

 

9. Rücktritt & Stornogebühren

 

9.1. Sollte der Vertragspartner vorzeitig vom Vertrag zurücktreten gelten folgende Stornobedingungen: Rücktritt wegen Todesfall oder schwerer Krankheit im nahen Umfeld des Vertragspartners (Verwandtschaft 1. Grades) spesenfrei. Eine allfällig geleistete Zahlung zur Terminreservierung wird retourniert. 

Stornogebühr bei Storno durch Vertragspartner wegen anderer Gründe, insbesondere Absage: Bis 90 Tage vorher  belaufen sich die Gebühren auf 30% des Auftragswertes. Ab 90 Tage vorher:  50% des Auftragwertes.  Ab 30 Tage vorher:  75% des Auftragwertes.  Ab 14 Tage vorher:  100% des Auftragwertes.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits geleistete Zahlungen zur Terminreservierung werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. 

Bei Verschiebung einer Hochzeit prüft der Fotograf, ob der neue Termin möglich ist. Sollte dies der Fall sein, entstehen – abgesehen allfälliger Preiserhöhungen gemäß aktueller Preisliste – keine gesonderten Gebühren und es wird stattdessen der neue Termin reserviert. Sollte der Ersatztermin seitens des Fotografen nicht möglich sein oder ist eine Verschiebung aus anderen Gründen unmöglich, gelten die oben genannten Stornogebühren wie bei Absage. 

 

9.2. Rücktrittsvorbehalt: Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten. 

 

10. Pflichten des Vertragspartners 

 

10.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und dem Fotografen nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (zB Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur 

Abbildung von Personen (z.B. Modelle, Hochzeitsgäste) zu sorgen. Der Fotograf gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke. 

 

10.2. Schad- und Klagsloshaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Fotografen vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw. des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw. gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. 

  1. Im Falle der Beauftragung des Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Vertragspartner, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt dem Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.


 

11. Gewährleistung, Haftung 

 

11.1. Gegen Peter Buchegger gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. 

 

11.2. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen) Peter Buchegger zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Peter Buchegger kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 

 

11.3. Peter Buchegger haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Peter Buchegger keinen Ersatz. Grundsätzlich wird bei der Sicherung mit größter Sorgfalt vorgegangen. Ein doppeltes Speichern der Bilddaten auf zwei verschiedenen Speichermedien sichert die Risikominimierung. 

 

11.4. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Retuscheure, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Peter Buchegger ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. 

 

11.5. Peter Buchegger haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

 

11.6. Peter Buchegger haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung. 

 

11.7. Die Zusendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Fotografen, d.h. die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Die Rücksendung von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Isabella Fahrner zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Punkt 2.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. 

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11.8. Peter Buchegger wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde den Preis angemessen mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 

 

11.9 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Peter Buchgger geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Peter Buchegger beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. 

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 

 

12. Schadenshaftung 

 

12.1. Der Fotograf haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an vom Vertragspartner zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind. 

 

13. Abtretung 

 

13.1. Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden. 

 

14. Datenschutz 

 

14.1. Der Fotograf ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie zB Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung. Der Fotograf verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen und ist darüber hinaus nach geltendem Recht berechtigt, zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat und Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten, die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, von dem Fotograf zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken, unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen, Datenübertragbarkeit zu verlangen, die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde, das ist die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) Beschwerde zu erheben. Sollte der Auftraggeber zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an die ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotograf wenden. 


 

15. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin 

 

15.1.Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. 


 

15.2. Ausnahme von Punkt 15.1. bilden Fotos, auf denen die Identität von Kindern klar erkennbar ist. Möchte der Fotograf eines oder mehrere derartige Bildnisse veröffentlichen, erfolgt eine Anfrage an den Auftraggeber. Erst nach ausdrücklicher Bewilligung werden diese Bilder ebenfalls veröffentlicht. 

 

15.3. Eine Verwendung der Bilder in (durch Passwort oder versteckte Webadressen) geschützten Beispielgalerien gilt nicht als Veröffentlichung und ist unabhängig von den in Punkt 15.1. bis 15.3. definierten Bedingungen möglich. 

 

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache 

 

16.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. 

 

16.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. 

 

16.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. 

 

16.4. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, A-5303 Thalgau. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Salzburg Umgebung. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. 

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© PETER BUCHEGGER PHOTOGRAPHY | Mondseer Straße 26 | www.peter-buchegger.com |  +43 650 4433 192 | 0ffice@peter-buchegger.com

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